ID #1002

Plünderung

Das Feld bleibt in jedem Fall im Besitz des Hauptverteidigers. Bei gewonner Schlacht werden im Idealfall Ressourcen erbeutet/geplündert, sofern die Einschränkungen nicht greifen.

Maximal können jeweils 10% der unterstützen Ressourcen auf dem Feld aus den Schatzkammern des Hauptverteidigers geplündert werden, abhängig davon wieviel mittransportiert werden kann. Beim Transport der Ressourcen kommt es zu einem zufälligen Verlust zwischen 8% - 58% der geplünderten Ressourcen, da die Truppen sich ihren "Anteil" für die Freudenhäuser und Saufgelage nach der Schlacht abgreifen. Die geplünderten Ressourcen werden erst gutgeschrieben, wenn die Truppen ein Heimatfeld erreichen.

Einschränkungen
Eine Hoheit kann maximal 5 Mal innerhalb von 23-26h geplündert werden. Alle Plünderversuche die darüber hinaus gehen werden nach der geschlagenen Schlacht von der Großkaiserin verweigert. Einöde II Felder und Wüsten (egal welchen Typs) können generell nicht geplündert werden.

Um überhaupt plündern zu können, muss mindestens 1 üppiges Feld (keine Wüste) im eigenen Besitz sein. Ist dies nicht der Fall werden die Truppen kampflos zurückgeschickt.
Sonderregelung Wüste
Eine Wüste kann beliebig häufig geplündert werden, solange die maximale Anzahl an Plünderungen die auf anderen Reichen durchgeführt wurde noch nicht überschritten ist (< 5). Innerhalb einer multiplen Schlacht kann der Feldeigentümer nicht mehr als durch folgende Ungleichung beschrieben geplündert werden: (Anzahl Plünderungen in der multiplen Schlacht + Anzahl Plünderungen in den letzten 23-26h) <= 5.

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