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Handelssteuern

Auf dem Marktplatz werden Handelssteuern von der Handelsgilde erhoben vom Verkäufer und Ankäufer von Waren.
Ein Verkäufer trägt die Steuern für die Verkaufswaren, der Ankäufer trägt die Steuern für die Ankaufswaren (seine Verkaufswaren).
Ein Verkäufer muss zusätzlich alle 12h Handelssteuern für seine zum Verkauf angebotenen Waren bezahlen. Kann der Verkäufer die Steuern für ein Warenangebot nicht bezahlen, so wird das Warenangebot vom Marktplatz entfernt.
 
Die Handelssteuern für Waren berechnen sich für Verkäufer und Ankäufer wie folgt:
Zu entrichtende Steuern := Steuersatz Ware * Warenmenge
 
Ab Marktplatzlevel 9 verringern sich die Steuern um:
Reduzierte Steuern := Zu entrichtende Steuern * 0,99 ^ (Aktueller Markplatzlevel - 8)

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